Betreuung
Die Betreuung Maihof ist Teil der Schule Maihof und einer von 18 verschiedenen Betreuungsstandorten der Volksschulen der Stadt Luzern.
Betreuung Maihof
Frühstück, Mittagessen, Zvieri. Basteln, Spielen, Austoben und viele Freunde kennenlernen.
An der Maihofstrasse 25 befindet sich unsere wunderschöne Betreuung mit 3 Stockwerken: Wasser, Wald und Wolke.
Rund 150 Kinder besuchen insgesamt unsere Betreuung. Die Mittage sind am stärksten belegt, an unseren stärksten Tagen (Mo, Di, Do) verpflegen wir rund 80 Kinder. Wir kochen täglich frische, kinderfreundliche Menüs. Fast immer bio, mit Rücksicht auf saisonale und regionale Angebote.
Der Anmeldeschluss fürs neue Schuljahr ist jeweils im Januar.
Anmelden kann man sich auf der Website der Volksschule Stadt Luzern.
Dort findet sich auch die Tarifliste.
Nach Bedarf kann man sich nur einen oder auch mehrere Tage anmelden.
Hierbei können verschiedene Elemente ausgewählt werden:
E1: 07.00-08.15
E2: 11.45-13.45
E3: 13.45-15.30
E4: 15.30-18.00
Unser Team ab August 2021:
Samantha Taha Betreuungsleitung Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Nora Baschung Fachfrau Betreuung EFZ
Andreas Zihlmann Fachmann Betreuung EFZ
Sandrine Sobze Sozialpädagogische Mitarbeiterin
Elvira Widmer Sozialpädagogische Mitarbeiterin
Doris Schumacher Sozialpädagogische Mitarbeiterin
Naomi Nardone Sozialpädagogische Mitarbeiterin
Samira Hussein Sozialpädagogische Mitarbeiterin
Janette König Sozialpädagogische Mitarbeiterin
Esther Koch Sozialpädagogische Mitarbeiterin
Marco Keller Ausbildung HFK Zug
Rejhane Zairi Ausbildung Fachfrau Betreuung
Gregor Bühlmann Praktikant
Weitere Informationen
- Was Ihr Kind in der ersten Betreuungswoche mitbringt: Finken (geschlossene) evtl. Ersatzkleider,
Freizeitpläne (Musikstunden und Trainingszeiten). Am Mittwochnachmittag werden mit den Kindern
Ausflüge, Museumsbesuche oder Spiele im Freien unternommen. Wir bitten, die Kinder jeweils der
Witterung entsprechend auszurüsten (gute Schuhe, Regen -/ Sonnenschutz). Bitte teilen Sie uns mit ob ihr Kind am Mittwochnachmittag Aktivitäten hat. Kinder der 4.-6. Klasse dürfen den Kids-Treff der Quartierarbeit besuchen und selbstständig zurückkommen. - Wegbegleitung Kindergartenkinder: Grundsätzlich müssen Kindergartenkinder in der Lage sein den
Weg zwischen Kindergarten und Betreuung selbstständig oder in der Kindergruppe zu gehen. Zur
Unterstützung und Eingewöhnung werden noch unselbständige Kinder auf dem Weg begleitet. Die
Begleitung erfolgt in Absprache mit den Eltern ab Schuljahresbeginn bis längstens eine Woche nach
den Herbstferien. Nachher gehen die Kinder den Kindergartenweg alleine oder in der Gruppe.
Ausnahmeregelungen können mit der Betreuungsleitung besprochen werden.
- Zusammenarbeit Eltern – Betreuung: Es ist es uns wichtig, dass ein guter Austausch zwischen den
Eltern und den Betreuungsmitarbeitenden besteht. Die Betreuungsmitarbeitenden sind darauf
angewiesen, dass Eltern über spezielle Situationen des Kindes, seiner Familie oder seiner Lebenswelt
informieren.
Je nach Bedarf finden Gespräche über den Entwicklungsstand des Kindes und sein Wohlergehen statt,
allenfalls auch zusammen mit den Lehrpersonen des Kindes. - Abgabe von Medikamenten: Folgende medizinische Produkte werden in unserer Betreuung
verwendet: Fenistil, Essigsaure Tonerde, Merfenspray, Bepanthen, Vita Merfen, Arnikasalbe,
Arnikaglobuli, Notfallbonbons von Bachblüten, Mücken- und Zeckenspray, Parapic, und Pflaster. Falls
die Eltern mit der Abgabe dieser Produkte nicht einverstanden sind, müssen sie dies der Betreuung
schriftlich mitteilen. Die Mitarbeitenden aller Betreuungen sind nicht berechtigt, andere medizinische
Produkte an Kinder abzugeben. Falls Ihr Kind regelmässig oder auch nur einmalig Medikamente
einnehmen muss, sind die Eltern verpflichtet, dem Team eine Berechtigung zu erteilen. Das benötigte
Formular dazu kann in den Betreuungen direkt bezogen werden.
Achtung: Ohne ausgefülltes Medikamentenblatt werden in der Betreuung keine Medikamente
abgegeben, auch nicht Hustensäfte oder Naturmedikamente. - Haftung und Versicherung: Eine Kranken-und Unfallversicherung ist obligatorisch. Der Abschluss einer
Privathaftpflichtversicherung wird empfohlen. Für verloren gegangene oder beschädigte private
Gegenstände übernimmt die Betreuungseinrichtung keinerlei Haftung. - Kündigung: Die Betreuungsvereinbarung ist in der Regel verbindlich für ein Jahr und tritt ab dem 1.
Schultag eines Schuljahres in Kraft. In Ausnahmefällen können einzelne Elemente oder das gesamte
Betreuungsangebot gekündigt werden. Dies jeweils begründet auf Ende des Monats mit einer
Kündigungsfrist von einem Monat. Die Kündigung ist immer der Leitung Betreuung, Samantha Taha,
mitzuteilen.
Ausführende Unterlagen wie das Konzept „Additive Tagesschule – Betreuung“, Tarifliste,
Anmeldeformulare wie auch Unterlagen zur Ferienbetreuung finden Sie online auf
www.stadtluzern.ch unter dem Suchbegriff Betreuung.